Zusammenfassung des Urteils AGVE 2002 51: Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Kapitaleinlagen zum Einkauf von Lohnaufbesserungen oder zusätzlichen Beitragsjahren grundsätzlich abzugsfähig sind, solange sie reglementarisch vorgesehen und angemessen sind. Selbst wenn die Einlage kurz vor dem regulären Rentenalter erfolgte und die Leistung in Kapitalform bezogen wurde, ist dies zulässig. Es wird festgehalten, dass keine Steuerumgehung vorliegt, wenn die Kapitaleinlage mit einem ausreichenden wirtschaftlichen Vorteil verbunden ist. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts in der Angelegenheit KStA gegen den Entscheid des Steuerrekursgerichts wurde am 19. Dezember 2002 gefällt und soll in StE 2003 veröffentlicht werden.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2002 51 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Verwaltungsgericht |
Datum: | 19.12.2002 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2002 51 S.185 2002 Kantonale Steuern 185 [...] 51 Abzugsfähigkeit von BVG-Einlagen (§ 26 Abs. 1 StG). Steuerumgehung.... |
Schlagwörter: | Steuerumgehung; Einlage; Kapitaleinlage; Entscheid; Kantonale; Steuern; Abzugsfähigkeit; BVG-Einlagen; Kapitaleinlagen; Einkauf; Lohnaufbesserungen; ätz-; Beitragsjahre; Beschränkung; Schlussalter; BVG-Leistung; Vorteil; Verwaltungsgerichts; Kammer; Sachen; Steuerrekursgerichts; Publikation |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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