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51 Abzugsfähigkeit von BVG-Einlagen (§ 26 Abs. 1 StG). Steuerumgehung. - Kapitaleinlagen zum Einkauf von Lohnaufbesserungen zusätz- licher Beitragsjahre sind grundsätzlich ohne Beschränkung abzieh- bar, soweit sie reglementarisch vorgesehen und angemessen sind. Dies gilt selbst dann, wenn die Einlage nur rund 1 Jahr vor dem re- glementarischen Schlussalter erfolgte und die BVG-Leistung in Ka- pitalform bezogen wurde. - Keine Steuerumgehung, falls die Kapitaleinlage mit einem ausrei- chenden wirtschaftlichen Vorteil verknüpft ist.
Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 19. Dezember 2002 in Sachen KStA gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Zur Publikation vor- gesehen in StE 2003.